Die „Münchner Stadtrundgang“, vertreten durch Frau Raphaela Loosen (im Folgenden „MS“ genannt) vermittelt und führt Stadtführungen mit fachkundigen Stadtführern/innen (im Folgenden „SF“ genannt). Vertragspartner sind der Besteller und der SF. Alle rechtlichen Beziehungen regeln sich zwischen diesen Parteien.
§1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar in Bar an Ihren SF gegen Quittung, und beinhalten keine eventuell anfallenden Eintrittsgelder. Wünschen Sie eine Rechnung so erhalten Sie diese von Ihrem SF, wenn sie uns dies bei Bestellung mitgeteilt haben.
§2) Um eine gute Betreuung und eine reibungslose Abwicklung der Führung gewährleisten zu können, bitten wir um die schriftliche Bestellung der Führung spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin. Der Besteller erhält eine schriftliche Bestätigung.
§3) Stornierungen bestätigter Führungen sind bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Danach fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von
– 50% des vereinbarten Honorars, bei 14 bis 4 Tagen vor dem gewünschten Termin
– 80% des vereinbarten Honorars, bei 72 Stunden und weniger vor dem gewünschten Termin
an.
Bei Nichterscheinen des Bestellers gilt die Führung als ausgefallen und begründet ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Führungshonorars.
§4) Bei Verspätung des Bestellers hält der SF, soweit nicht anders vereinbart, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Führungsbeginn ein. Nach verstrichener Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Bei verspätetem Eintreffen des Bestellers muss zwischen diesem und dem SF vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im Falle einer Verlängerung der Führung beträgt der Aufpreis 5,00 EUR pro angefangener 1/2 Stunde.
§5) Die MS haftet lediglich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Führung soweit ihr eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Der SF haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seine/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des SF bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.
§6) Der Besteller der Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
§7) Sollte eine Bestimmung des geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
§8) Besondere Bedingungen bei Fahrradführungen: Die Gruppengröße ist auf max. 10 Personen begrenzt, Kinder bis 12 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Verkehrssichere Fahrräder sind mitzubringen.